Für den Kesselbetrieb schädliche Wasserbestandteile sind vor allem Salze der Erdalkalien, gelöste Metalle, SiO2 (Kieselsäure), im Wasser gelöste Gase wie O2 und CO2, suspendierte Feststoffe und emulgierte Ölpartikel. Die verfahrenstechnischen Anforderungen an die Aufbereitung von Kesselspeisewasser sind für die genannten Parameter höher als die zur Trinkwasseraufbereitung.
Die hohen Anforderungen an die Qualität von Kesselspeisewässern sind abhängig von den verwendeten Werkstoffen der Kraftwerksanlagen, der jeweiligen Betriebsweise sowie den vorherrschenden Temperatur- und Druckverhältnissen. So muss beispielsweise der Gehalt an Elektrolyten (Salzen) so niedrig wie möglich sein, um Korrosion einzudämmen. Dementsprechend sind zumeist elektrische Leitfähigkeiten von weit unter 1 µS/cm erforderlich. Aus selbigen Grund sollte auch der Sauerstoff-Gehalt im System so niedrig wie möglich sein. Von großer Bedeutung ist außerdem der pH-Bereich des Anlagenbetriebs.
Zur Aufbereitung von Kesselspeisewasser müssen häufig mehrere Wasserbehandlungsverfahren angewendet werden. Suspendierte Feststoffe werden beispielsweise durch Filterung oder chemische Fällung entfernt, kolloidal verteilte beziehungsweise emulgierte Stoffe durch Flockungs- oder Adsorptionsverfahren. Zur Abscheidung gelöster Stoffe kommen in der Regel Ionenaustauscher oder Membranverfahren wie die Ultrafiltration und Umkehrosmose zu Einsatz. Die Entgasung kann entweder thermisch oder chemisch bewirkt werden. |