Wasser-Wissen




Kleinkläranlagen

(small sized sewage treatment plants)

Eine Kläranlage zur Abwasserreinigung in kompakter Bauweise für geringe Abwassermengen.

Grundstücksbesitzer die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, müssen eine Kleinkläranlage (Grundstückskläranlagen oder Hauskläranlagen) errichten, falls die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird.

Dabei handelt es sich um Abwasserreinigungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50 Einwohnergleichwerte. Zu einer Kleinkläranlage gehören eine Einrichtung zur mechanischen Entschlammung des Abwassers (Mehrkammergrube) und eine biologische Reinigungsstufe die sehr unterschiedlich gestaltet sein kann (Belebungsverfahren, Tropfkörper, Tauchkörper, Festbett-reaktor, SBR, Pflanzenkläranlage, oder ähnliche). Kleinkläranlagen sind in der DIN 4261 beschrieben.

Kleinkläranlagen dienen im allgemeinen der Behandlung eines häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden und sind innerhalb des zu entwässernden Grundstücks eingebaut. Das Abwasser wird nach Durchfließen einer solchen Grundstückskläranlage entweder versickern, soweit der Untergrund hierzu aufnahmefähig ist, oder in einem kurzen, in der Regel dem Grundstückseigentümer gehörenden Kanal dem nächsten offenen Gewässer zugeleitet.

Die nach Einbaustelle und Ausbaugröße definierten Kleinkläranlagen können einen Abwasserzufluss bis zu 8 m3/d aufnehmen. Das entspricht bei einem spezifischen Schmutzwasseranfall von 150 Litern pro Einwohner und Tag einem Anschlusswert von maximal rund 50 Einwohnern.

Der Einsatz von Kleinkläranlagen wird von den Länderbehörden bestimmt und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Nach Ansicht vieler Behörden sind Kleinkläranlagen in der Regel eine provisorische Lösung und nur in Ausnahmefällen eine notwendige und vertretbare Maßnahme zu einer dezentralen Abwasserentsorgung. Kleinkläranlagen kommen daher als Dauerlösung i.d.R. nur dort in Frage, wo die Anwesen so weit von den übrigen Bebauungen entfernt sind, dass mit wirtschaftlichen Mitteln in absehbarer Zeit ein Anschluss an eine Sammelentwässerung nicht hergestellt werden kann.

Bei Kleinkläranlagen wird i.d.R. grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden, den Anlagen mit und die einfacheren Anlagen ohne Belüftung, des Abwassers.

In vier Normblättern sind detaillierte Festlegungen für Kleinkläranlagen getroffen:

DIN 4261, Teil 1 (Oktober 1983) Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung Anwendung, Bemessung und Ausführung, DIN 4261, Teil 2 (Juni 1984) Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung, Anwendung, Bemessung, Ausführung und Prüfung, DIN 4261, Teil 3 (September 1990) Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung, DIN 4261, Teil 4 (Juni 1984) Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung.

Das ATV-Arbeitsblatt A 123 "Behandlung und Beseitigung von Schlamm aus Kleinkläranlagen" stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorgenannten Normen dar.

Die Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebs von Kleinkläranlagen sowie die Wahl der Einbaustelle unterliegen in Deutschland den baurechtlichen (Länderbauordnungen) und wasserrechtlichen Vorschriften. Die zuständige Behörde entscheidet über das erforderliche Ausmaß der Abwasserbehandlung und die Art der Abwassereinleitung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass eine Verunreinigung von Grundwasser oder oberirdischen Gewässern vermieden wird, und die hygienisch einwandfreie Beseitigung des anfallenden Klärschlamms gewährleistet ist.

Aufgrund der besonderen Nähe zu bewohntem Gebiet müssen u.U. auch Maßnahmen zur Geruchsbeseitigung berücksichtigt werden.

   
    3D-Modell einer Kleinkläranlage  
Quelle: Aquatec

 

Links zum Thema

ww

 
Impressum / Datenschutzerklärung