Wasser-Wissen

 
 



Abwasserleitung

(drain) Zumeist unterirdisch verlegtes Rohr zur Ableitung von Abwasser und teilweise auch Regenwasser von der anfallenden Stelle (z.B. Wohngebäude) in den Abwasserkanal, üblicherweise ohne Druck durch vorhandenes Gefälle. Liegt der Abwasseranfall tiefer als dir Rückstauebene des Kanals, so ist eine Abwasserhebeanlage notwendig (in einem Wohngebäude ist dies ggf. die Pumpe im Keller). Die Begriffe "Abwasserleitung" und "Abwasserkanal" werden im herkömmlichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Die fachliche Begriffsdefinition erfolgt in DIN 4045.

Unter Abwassereinleitung versteht man das unmittelbare Verbringen des Abwassers in ein Gewässer oder in den Untergrund (§ 2 Abs. 2 Abwasserabgabengesetz AbwAG). Wird Abwasser im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung in ein Gewässer verbracht, so gilt dies ausnahmsweise nicht als "Einleiten". Für das Einleiten von Abwässern ist eine Erlaubnis erforderlich (§§ 7 f. Wasserhaushaltsgesetz WHG). Wird Abwasser in ein Gewässer eingeleitet, ist eine Abgabe (Abwasserabgabe) zu entrichten (§ 1 AbwAG). Die Anforderungen an die Abwassereinleitung sind je nach Schädlichkeit bzw. Herkunft der Abwässer unterschiedlich.

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