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Abwasserleitung(drain) Zumeist unterirdisch verlegtes Rohr zur Ableitung von Abwasser und teilweise auch Regenwasser von der anfallenden Stelle (z.B. Wohngebäude) in den Abwasserkanal, üblicherweise ohne Druck durch vorhandenes Gefälle. Liegt der Abwasseranfall tiefer als dir Rückstauebene des Kanals, so ist eine Abwasserhebeanlage notwendig (in einem Wohngebäude ist dies ggf. die Pumpe im Keller). Die Begriffe "Abwasserleitung" und "Abwasserkanal" werden im herkömmlichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Die fachliche Begriffsdefinition erfolgt in DIN 4045. |
Unter Abwassereinleitung versteht man das unmittelbare Verbringen des
Abwassers
in ein
Gewässer oder in den Untergrund (§ 2 Abs. 2
Abwasserabgabengesetz AbwAG). Wird
Abwasser im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung in ein
Gewässer
verbracht, so gilt dies ausnahmsweise nicht als "Einleiten". Für das
Einleiten von
Abwässern ist eine Erlaubnis erforderlich (§§ 7 f.
Wasserhaushaltsgesetz
WHG). Wird
Abwasser in ein
Gewässer eingeleitet, ist eine
Abgabe (Abwasserabgabe) zu entrichten (§ 1
AbwAG). Die Anforderungen an die
Abwassereinleitung sind je nach Schädlichkeit bzw. Herkunft der
Abwässer
unterschiedlich. ww |