Spezielle Formen von Nachklärbecken bzw. Modifikationen für spezielle
Anwendungsfälle sind z.B. Lamellenabscheider.
Nachklärbecken werden bei Kleinkläranlagen meist
als Trichterbecken ausgeführt. Bei Kleinkläranlagen wird das Nachklärbecken
häufig mit dem biologischen Reaktor zu einem gemeinsamen Bauwerk zusammengefasst.
Der Einsatzbereich des Nachklärbeckens ist weder nach oben, noch nach unten
begrenzt.
Der Grenzwert von 0,3 ml/l an Feststoffen im Ablauf des Nachklärbeckens wird
vom Institut für Bautechnik Berlin zur Erteilung eines Prüfzeichens u.a.
gefordert. Dieser Wert muss als qualifizierte Stichprobe und vier von fünf Regel eingehalten werden. Eine bestimmte Wirkung
(Abscheidegrad der
Biomasse) des Nachklärbeckens ist außerdem indirekt vorgeschrieben, da im
Ablauf der Anlage BSB5 < 40 mg/l und CSB < 150 mg/l nicht überschritten
werden dürfen. Die genannten Grenzwerte sind unter normalen
Betriebsverhältnissen einhaltbar; starke hydraulische Überlastungen und dadurch
zu geringe hydraulische
Verweilzeiten können
jedoch durch Schlammaustrag zu Überschreitungen führen.
Im Nachklärbecken selbst werden keine Reststoffe produziert, sondern nur die
aus der vorgeschalteten biologischen Stufe zugeführte
Biomasse vom gereinigten
Wasser abgetrennt. Bei vorgeschalteten
Festbettreaktoren wird die abgeschiedene
Biomasse in der Regel zu Gänze in den der Vorreinigung dienenden Bauteil
eingebracht. Bei Belebungsbecken wird der Schlamm zum überwiegenden Teil in das
Belebungsbecken rückgeführt (Rücklaufschlamm) und nur der laufende
Schlammzuwachs (Überschussschlamm) mit unterschiedlichen Methoden aus dem
Schlammkreislauf entnommen und in das der Vorreinigung dienende Bauteil bzw.
gegebenenfalls in einen Schlammspeicher (z.B.
Faulturm) eingebracht.
Nachklärbecken in Rundbauweise,
Quelle: Zweckverband Würmtal
Nachklärbecken in Längsbauweise mit Bodenräumern im entleerten
Zustand, Quelle: ETH Zürich
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