Wasser-Wissen


Wasserhärte

(water hardness) Unter Wasserhärte wird die Konzentration von Ionen von Kalzium und Magnesium verstanden. Der Gehalt an Kalzium- und Magnesiumsalzen bestimmt die Eigenschaften des Wassers. Je höher deren Anteil, desto härter ist das Wasser. Kalzium und Magnesium werden deshalb auch als Härtebildner bezeichnet, ihr Vorhandensein bestimmt die "Gesamthärte". Ein deutscher Härtegrad (1° dH) entspricht 10 mg Kalziumoxid oder 7,19 mg Magnesiumoxid pro Liter Wasser. 

Warmwasser- und Heizungsanlagen erfordern weiches Wasser, da sich sonst Kesselstein absetzt. Die Dosierung von Waschmitteln ist ebenfalls abhängig von der Wasserhärte, da verschiedene Tenside, insbesondere Lineare Alkylbenzolsulfonate (LAS) härteabhängig wirken. Die Härtebildner verringern die Waschkraft von Waschmitteln. Entsprechende Dosiervorschriften müssen auf den Waschmittelpackungen angegeben werden. Seife schäumt in hartem Wasser schlecht, weil sie unlösliche Kalzium- und Magnesiumsalze bildet. Die Auswirkung der Wasserhärte wird deshalb von den meisten Waschmitteln durch Zugabe von Phosphat gemildert. In der Technik erfolgt die Enthärtung u.a. durch:

  • Destillation,
  • Fällung mit Soda oder Natriumphosphat,
  • mit Ionenaustauscher durch sogenannte Enthärtungsanlagen,
  • im Haushalt durch die in Wasch- und Reinigungsmitteln eingebauten Enthärtungsmittel.

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600).

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich:
    weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel:
    1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich hart:
    mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.

Auskunft über die jeweiligen Wasserhärtebereiche erteilen die zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Die Wasserversorgungsunternehmen müssen einmal jährlich den Härtebereich des verteilten Trinkwassers veröffentlichen.

Wegen der gesundheitlichen Bedeutung der Wasserhärte darf Trinkwasser nicht unter 1,5 mmol/l entsprechend 8,4° dH enthärtet werden. Im Haushalt wird meist mit Ionenaustauschern enthärtet. Diese müssen mit Kochsalz regeneriert werden und belasten damit das Abwasser. Gleichzeitig erhöht sich die Natriumkonzentration im Trinkwasser.

Eine Bestimmungsmethode für die Gesamthärte von Wasser ist die Komplexomtrie.

Siehe auch:
http://www.dvgw.de/wasser/informationen-fuer-verbraucher/wasserhaerte/

ww

 
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