Wasser-Wissen

 

Cadmium, Cd

(cadmium)

Stoffsystem

Cadmium ist ein silberweiß glänzendes, weiches Metall, das sich plastisch gut verformen lässt. Es gehört zu den "gefährlichen Stoffen" im Klärschlamm.

Physikalische und chemische Eigenschaften

Aussehen  silberweiß Schmelzpunkt 321 °C
Geruch geruchlos Siedepunkt 767 °C
Molmasse 112,41  g/mol Dichte  ( °C) 8,65 g/cm³
Zustand bei 20 °C fest Löslichkeit in Wasser (20 °C, 1 bar) unlöslich

Für weitere Stoffdaten siehe auch Übersicht der Elemente.

Herstellung und Anwendung

Cadmium fällt als Nebenprodukt bei der Gewinnung von Zink, Blei, und Kupfer an. 

Cadmium wird u.a. in Batterien, als Korrosionsschutz für Eisen, als Stabilisator für PVC und als Regelstäbe in der Kerntechnik eingesetzt.

Umwelteinfluss und Gesundheit

Oral aufgenommen kann Cadmium Erbrechen, Leberschädigungen und Krämpfe auslösen. Die Dämpfe gelten als reizend und verursachen Kopfschmerzen.  Bekannt geworden ist Cadmium u.a. durch das Auftreten der Itai-Itai-Krankheit in Japan. Für Cadmium ist ein MAK-Wert von 0,05 mg/m3 vorgegeben.

Abwasserreinigung/Trinkwasseraufbereitung

Cadmium gehört zu den "gefährliche Stoffen" im Klärschlamm und wird bei der Ermittlung der Schadeinheiten nach dem Abwasserabgabengesetz berücksichtigt.

Einige Grenzwerte für Cadmium sind:

  • im Trinkwasser: VO '86 : 0,005 mg Cd2+/L
  • im Abwasser: (Richtl. 78): 1 mg Cd2+/L

Der vorhandene Cadmiumgehalt im Industrieabwässer beispielsweise bei der Herstellung von Phosphorsäure und/oder Phosphatdüngemitteln aus Phosphatmineral könnte theoretisch dadurch erheblich reduziert werden, indem die cadmiumhaltigen Feststoffe aus dem Abwasser entfernt werden, falls eine Deponierung oder Wiederverwendung möglich ist, ohne dass dadurch die Gefahr für die Umwelt vergrößert wird. Aufgrund regionaler Gegebenheiten ist eine solche Trennung nicht immermöglich. 

Die maximale Konzentration von Cadmium in Klärschlamm, der auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen aufgebracht werden darf ist in der Klärschlamm-Verordnung festgelegt: Grenzwert 20 mg/kg TS.

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